Lehrgänge & jagdliche Schießnachweise

Der Schützenverein HUBERTUS e.V. Böhmenkirch bietet Lehrgänge zur Waffensachkunde und für Schieß- und Standaufsichten sowie die Abnahme jagdlicher Schießnachweise an. Jäger können bei uns unter anderem die Landeskeilernadel und die DJV-Schießnadel „Büchse“ ablegen. Die Angebote stehen Mitgliedern und Gästen aus Böhmenkirch sowie den Landkreisen Göppingen, Heidenheim und der Umgebung offen.

Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetzes (WaffG)

Die Waffensachkunde ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition, beispielsweise für Sportschützen. Der erforderliche Sachkundenachweis wird durch eine Prüfung gemäß § 7 WaffG in Verbindung mit §§ 1 bis 3 AWaffV erbracht.

Im vorbereitenden Lehrgang werden insbesondere folgende Kenntnisse vermittelt:

  • waffenrechtliche Vorschriften und weitere relevante Rechtsgrundlagen,
  • sicherer Umgang mit Schusswaffen und Munition,
  • Funktionsweise und technische Grundlagen verschiedener Schusswaffen,
  • sichere Handhabung, Laden und Entladen,
  • zulässige Aufbewahrung und Transport von Waffen und Munition,
  • Verhalten auf Schießstätten und geltende Sicherheitsbestimmungen sowie
  • praktische Handhabung und Anwendung der erworbenen Kenntnisse.

Die Sachkundeprüfung umfasst einen theoretischen und praktischen Teil. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Sachkundenachweis gemäß § 7 WaffG.

 

Unsere Waffensachkundelehrgänge und -prüfungen werden nach den geltenden Vorgaben des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. (WSV) durchgeführt.

 

Hinweis: Die Anmeldung muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn erfolgen, da vor der Teilnahme die erforderliche Überprüfung der Teilnehmer durch die zuständige Waffenbehörde durchgeführt wird.

 

Lehrgangsdauer: mindestens 22 Lerneinheiten (LE) à 45 Minuten

Lehrgangsgebühr: 150,00 € ink. Lehrgangsunterlagen

Schieß- und Standaufsichten-Lehrgang

Der Lehrgang vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für die Tätigkeit als verantwortliche Aufsichtsperson auf Schießstätten gemäß § 27 WaffG in Verbindung mit §§ 10 und 11 AWaffV.

Die verantwortliche Aufsichtsperson hat den ordnungsgemäßen und sicheren Schießbetrieb zu gewährleisten. Sie überwacht insbesondere die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, der Schießstandordnung und der für die jeweilige Schießstätte geltenden Vorgaben und sorgt dafür, dass Gefahren für Schützen und Dritte vermieden werden.

Lehrgangsinhalte sind unter anderem:

  • Aufgaben und Pflichten der verantwortlichen Aufsichtsperson
  • rechtliche Grundlagen des Schießstandbetriebs
  • Sicherheitsbestimmungen und Schießstandordnung
  • sicherer Umgang mit Schusswaffen und Munition
  • Verhalten bei Störungen und besonderen Vorkommnissen
  • Organisation und Durchführung eines sicheren Schießbetriebs

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer einen entsprechenden Nachweis über die Qualifikation als verantwortliche Aufsichtsperson.

 

Die Lehrgänge werden nach den geltenden Vorgaben des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. (WSV) durchgeführt.

 

Lehrgangsdauer: 4 Lehreinheiten à 45 Minuten

Lehrgangsgebühr: 35,00 €

Schießnachweis Landeskeilernadel

Die Landeskeilernadel wurde im Jahr 2011 eingeführt und dient dem jagdlichen Übungsschießen mit der Büchse, insbesondere zur Vorbereitung auf Drückjagden. Sie ist auch als Schießnachweis bei staatlichen Verwaltungsjagden anerkannt.

Geforderte Leistungen:

  • fünf Schuss auf den „Laufenden Keiler“
  • fünf Schuss auf den stehenden Rehbock bzw. Überläufer auf 50 m, stehend freihändig

Insgesamt sind fünf gültige Treffer erforderlich, davon mindestens zwei Treffer je Disziplin (Ringe 5–10).

Das Schießen kann wiederholt werden, bis die geforderte Leistung erreicht ist. Die erfolgreiche Teilnahme wird in einer Schießkarte dokumentiert und mit der Landeskeilernadel bestätigt.

 

Gebühr: 5,00 €

 

Schießnachweis Schießnadel "Büchse"

Die DJV-Jahresschießnadel „Büchse“ dient der Förderung des regelmäßigen jagdlichen Übungsschießens und soll Jäger dazu anregen, ihre Fertigkeiten im sicheren und waidgerechten Umgang mit der Büchse regelmäßig zu trainieren.

Geforderte Leistung:

  • 10 Schuss mit der Büchse
  • auf eine beliebige DJV-Wildscheibe Nr. 1 bis Nr. 7
  • beliebige Anschlagart – ausdrücklich ist beispielsweise auch sitzend auf die Fuchsscheibe zulässig
  • maximal 100 Ringe
  • mindestens 60 Ringe erforderlich

Das Schießen um die Nadel darf beliebig oft wiederholt werden, auch am selben Tag.

 

Gebühr: 5,00 €

 

Sie haben Interesse an einem unserer Lehrgänge oder möchten einen jagdlichen Schießnachweis ablegen? Dann melden Sie sich gerne über unser Kontaktformular bei uns.

Hier finden Sie uns:

Schützenverein HUBERTUS e.V. Böhmenkirch

 

Schützenstraße / Benzenhauser Teich

 

89558 Böhmenkirch

 

E-Mail:

info@sv-boehmenkirch.de

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